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30.03.2021

Öffnung weiterer Sportanlagen zum Osterwochenende

(Stadt Frankfurt) Zum Osterwochenende werden weitere Sportanlagen für den Individual- und Freizeitsport geöffnet. Von Karfreitag an stehen die Sportanlagen Höchst und Goldstein an allen Tagen des Osterwochenendes von 10 bis 18 Uhr zur Verfügung. Nach den Feiertagen sind beide Sportanlagen an den Wochenenden von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Sportdezernent Markus Frank sagt: „Bei diesen frühlingshaften Temperaturen zieht es uns alle nach draußen. Deshalb öffnen wir die Sportanlagen auch während der Feiertage. Das Angebot richtet sich an Sportbegeisterte und Einsteiger, die den Sport für sich entdecken wollen.“

Bislang waren die Sportanlagen Babenhäuser Landstraße, Hahnstraße, Bockenheim und der Sportpark Preungesheim zugänglich. Auch diese Einrichtungen sind während des langen Osterwochenendes täglich geöffnet. Dabei gelten unterschiedliche Zeiten. So ist die Sportanlage Babenhäuser Landstraße an den Osterfeiertagen von 8 bis 19 Uhr, an allen weiteren Tagen von 7 bis 22 Uhr zugänglich. Die Sportanlage Hahnstraße ist am Osterwochenende von 10 bis 18 Uhr; an allen weiteren Tagen von 7 bis 22 Uhr offen. Allerdings bleibt die Leichtathletikanlage dort allein dem Leistungssport vorbehalten.

Die Sportanlage Bockenheim steht am Osterwochenende von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung und darüber hinaus an allen Werktagen von 7 bis 21 Uhr. Der Sportpark Preungesheim ist an allen Tagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Die Öffnung der vereinsbetreuten Sportanlagen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine.

Die Umkleidekabinen bleiben weiterhin geschlossen; die sanitären Einrichtungen sind geöffnet.

Die Öffnungszeiten auf einen Blick:

Sportanlage Osterwochenende Nach Ostern
Höchst Täglich 10-18 Uhr Sa+So 10-18 Uhr
Goldstein Täglich 10-18 Uhr Sa+So 10-18 Uhr
Babenh. Ldstr. Täglich 8-19 Uhr Täglich 7-22 Uhr
Hahnstraße Täglich 10-18 Uhr Täglich 7-22 Uhr
Bockenheim Täglich 9-17 Uhr Werktags 7-21 Uhr
Preungesheim Täglich 8-22 Uhr Täglich 8-22 Uhr

Bei der Nutzung der Sportanlagen sind alle geltenden Corona-Beschränkungen einzuhalten. Diese besagen, dass auf den Sportanlagen im Freien Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren unabhängig von der Personenzahl – ohne Abstand und mit Kontakt – mit bis zu zwei Trainern Sport treiben können.

Das Sportamt bittet die Corona Regelungen zu beachten

Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten.

Vereinstraining für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahre kann in mehreren Gruppen erfolgen. Es muss gewährleistet sein, dass keine Durchmischung von einzelnen Personengruppen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, so dass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.

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