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06.07.2016

Versicherungsschutz für Nichtmitglieder bei Veranstaltungen

(Newsletter des Landessportbund Hessen). Sportliche Höhepunkte im Kalender eines jeden Vereines sind der jährliche Lauf, die Radsportveranstaltung, das Sommer-Tennis-Camp, der Triathlon oder die Sportwoche mit interessanten Schnup-perangeboten zum Kennenlernen.

Oft richten sich sportliche Tages-, Wochenend- oder Wochenveranstaltungen nicht nur an die Ver-einsmitglieder. Gerade Sportler, die (noch) nicht Mitglied sind, sollen angesprochen und auf den Verein aufmerksam gemacht werden. Doch was ist, wenn ihnen etwas passiert? Ihr Verein als Veranstalter dieser sportlichen Events ist durch den Sportversicherungsvertrag versichert. Durch diesen sind alle eingesetzten Betreuer, Trainer, Helfer und Aufsichtspersonen ebenso abgesichert wie die teilnehmenden Vereinsmitglieder.

Was aber ist mit den Nichtmitgliedern, die aktiv an den Sportangeboten teilnehmen? Was ist, wenn ein Teilnehmer unglücklich stürzt und sich verletzt? Was ist, wenn das aktiv teilnehmende Nichtmitglied einem anderen einen Schaden zufügt? Nichtmitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag nicht versichert – auch dann nicht, wenn sie dem Verein zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Hat Ihr Verein die Zusatzversicherung für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder abgeschlossen, so besteht auch für diese Versicherungsschutz in Anlehnung an den Sportversicherungsvertrag.

Versichert sind die aktive sportliche Teilnahme und der direkte Rückweg von dieser Veranstaltung.
Mit dieser Zusatzversicherung können Sie für alle aktiven Teilnehmer an satzungsgemäßen Sportangeboten des Vereins einen Unfall- und auch Haftpflichtversicherungsschutz zu günstigen Konditionen erwerben – wenn diese zum Beispiel ein Probetraining absolvieren, Schnupperangebote in Anspruch nehmen, an Kursangeboten oder auch am offenen Lauftreff teilnehmen. Der Beitrag für die Nichtmitglieder-Zusatzversicherung richtet sich nach der Größe Ihres Vereins.

Ein weiterer Vorteil: Den Interessenten wird der Einstieg erleichtert, weil der Verein sie von Anfang an im gleichen Umfang schützt wie seine Mitglieder. Es sollte jedoch das Bestreben des Vereins sein, Mitglieder zu gewinnen, da diese den Vereinsbetrieb finanzieren.

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.

Kontakt:

Herr Pirmann, E-Mail: Horst.Pirmann@arag.de, Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, E-Mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de, Telefon: 069/6789-315
Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung
Immer für Sie online: http://www.lsbh-vereinsberater.de/

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