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21.04.2020

Hessisches Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Vereine

Das Land Hessen startet ein Soforthilfeprogramm für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft. Ziel ist es, die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren. Gemeinnützige und auf ehrenamtlicher Basis geführte Vereine, Organisationen und Initiativen, die durch die Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort Gelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Laut Ministerpräsident Volker Bouffier stehen für die rund 7.600 hessischen Sportvereine sowie die knapp 16.000 Kultureinrichtungen insgesamt 14 Millionen Euro bereit.

„Die Entscheidung, die Vereine mit bis zu 10.000 Euro zu unterstützen, zeigt den guten Willen, ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, kommentiert Sportkreisvorsitzender Roland Frischkorn. "Angesichts der Einnahmeausfälle reicht diese Summe nicht mal für einen Monat, wie die Beispiele vieler Sportvereine zeigen. Jetzt rächt sich, dass gemeinnützige Vereine nicht genügend Rücklagen bilden können, da ansonsten ihre Gemeinnützigkeit in Gefahr gerät. Hierüber müssen organisierter Sport und öffentliche Verwaltung nach der Corona-Epidemie sprechen.“

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

· Nachwuchsarbeit
· Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
· Instandhaltungen
· Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Die Mittel können ab dem 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden vom Programm nicht abgedeckt.

Für die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.

Soforthilfe für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Sport- und Kulturvereine mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können darüber hinaus unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.

Die Richtlinien für das Förderprogramm und den Antrag auf Soforthilfen gibt es auf der Website des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.

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