412 VEREINE
319.000 MITGLIEDER
410 SPORTARTEN
Jetzt unserenImpressum | Datenschutz | Kontakt | Satzung
Der ehrenamtliche Vorstand wird von den Mitgliedern, das heißt: von den Vereinen, für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. Die Wahl in den Vorstand bedeutet gleichzeitig die Übernahme eines Vorstandamtes.
WEITERE INFORMATIONENUm jedem Vereinsmitglied die grundsätzliche Möglichkeit zu geben, im Vorstand mitzuwirken, werden häufig mehrere Beisitzer berufen. Sie unterstützen den Vorstand bei seiner Arbeit indem sie eigenen Aufgaben und Funktionen übernehmen.
WEITERE INFORMATIONEN