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21.03.2019
In städtischen Grünanlagen darf kein angeleiteter Sport in Gruppen stattfinden, da er kommerziell ist. Ein aktueller Magistratsbericht der Stadt Frankfurt legt diesen Schluss nahe. Der Bericht bezieht sich auf die Grünanlagensatzung (§3, Abs. 4, Nr 12) und das enthaltene Verbot von gewerblichen Tätigkeiten. Der Sportkreis Frankfurt möchte für den Umgang mit Sport auf Grünflächen ein anderes Denken anregen und erinnert an den Vertrag der Römer-Koalition.