415 VEREINE

292.000 MITGLIEDER

410 SPORTARTEN

Aktuelles:

18.03.2024
STADTRADELN - Radeln für ein gutes Klima!
15.03.2024
FAIRkickt zur EURO 2024 - kostenfreie Kreativworkshops
04.03.2024
Abnahmetermine Sportabzeichen online
Alle News anzeigen >>

Vereinssuche:

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Verein

Unter dem Titel "Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein" haben das Hessische Kultusministerium und der Landessportbund Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, das seit dem Schuljahr 1992/93 landesweit umgesetzt wird. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor.

Im August 2018 trat eine Neuausrichtung in Kraft.
Folgende Änderungen wurden beschlossen (Auszug):

  • Die finanziellen Zuschüsse (Personalkostenzuschüsse) sind ausschließlich Anschubfinanzierungen, die sich über drei Jahre erstrecken. Für eine zweistündige Maßnahme (90 Minuten) bei 40-Jahreswochen erhält der kooperierende Verein:

    1. Jahr 700 EUR
    2. Jahr 700 EUR
    3. Jahr 700 EUR

    Die Finanzierung und Fortführung der Kooperationsmaßnahme muss durch weitere Finanzquellen sichergestellt sein.
  • Durch ein Treffen der Kooperationspartner vor der Antragsstellung, dessen Gesprächsprotokoll Grundlage des Antrags ist, soll die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit verbessert werden.
  • Antragsweg: Die örtliche Programmgruppe „Schule und Verein“ erstellt als verantwortliches Gremium für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Landesprogramms auf Schulamtsebene ein Förderkonzept. Auf der Grundlage dieses Förderkonzepts berät sie die vorgelegten Anträge und trifft die Entscheidungen über die Aufnahme.
  • Bewilligungsverfahren: Die Schulsporträtin/der Schulsportrat informiert die Verantwortlichen der ausgewählten Kooperationsmaßnahmen und stellt ihnen einen Kooperationsvertrag in dreifacher Ausfertigung zu.

    Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vertrag muss bis spätestens zum 31.05. eines jeden Kalenderjahrs dem zuständigen Staatlichen Schulamt zugestellt werden. Je eine Ausfertigung verbleibt bei den Kooperationspartnern. Mit Beginn des neuen Schuljahrs startet die Kooperationsmaßnahme.
Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen (PDF) Anlage 1 - Gesprächsprotokoll und Antrag auf eine Kooperationsmaßnahme „Schule und Verein“ Anlage 2 - Kooperationsvereinbarung zum Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Anlage 3 - Stundennachweis zum Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

Unsere Gallusprojekte:

Offizielle Partner des Sportkreis Frankfurt:

Sponsoren: