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Zuschussmöglichkeiten Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Hinweis: Diese Seite befindet sich momentan in Überarbeitung. Zeitnah finden Sie hier die aktuellen Anträge, Formulare und weiterführende Informationen.

Förderung vereinseigener Sportanlagen durch das Land Hessen

Die Förderung vereinseigener Sportanlagen erfolgt nach den "Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau". Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Turn- und Sportverein, der in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen, als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) ist. Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein sportfachlicher Bedarf vorliegt. Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.

Antrag Zuwendung Sportstättenbau PDF
Checkliste Antragsunterlagen PDF
Merkblatt Vereine PDF
Merkblatt zu Eigenleistungen PDF
Förderungsgrundsätze PDF

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