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22.09.2023
Nach der Grundschule in eine Sportklasse? Sichtungstermine der Eliteschule des Sports
22.09.2023
PM der Sportjugend Hessen: Gegen Kürzungen im Freiwilligendienst
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Zuschussmöglichkeiten Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Förderung vereinseigener Sportanlagen durch das Land Hessen

Die Förderung vereinseigener Sportanlagen erfolgt nach den "Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau". Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Turn- und Sportverein, der in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen, als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) ist. Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein sportfachlicher Bedarf vorliegt. Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.

Antrag Zuwendung Sportstättenbau PDF
Checkliste Antragsunterlagen PDF
Merkblatt Vereine PDF
Merkblatt zu Eigenleistungen PDF
Förderungsgrundsätze PDF

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